Hilfe & Service

Aufenthalt & Registrierung

Ukrainer können in Deutschland vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten. Bereits erteilte Aufenthaltstitel werden aktuell automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Wichtig ist, Bescheide gut aufzubewahren und Änderungen (z. B. Adresse) zu melden.

Wohnsitz anmelden & Wohnen in Deutschland

Nach dem Einzug muss die neue Adresse bei der Stadt/Gemeinde angemeldet werden (Termin oft online buchbar). Wer trotz Arbeit die Miete nicht stemmen kann, kann – je nach Einkommen und Mietkosten – Wohngeld erhalten. Weitere Infos zu staatlichen Wohn-Hilfen:

Bürgergeld & Jobcenter

Erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen können Bürgergeld beantragen. Zuständig ist das Jobcenter am Wohnort. Dort gibt es auch Unterstützung bei Stellensuche, Qualifizierung, Sprachkursen und Anträgen. Wichtig: Beim Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete gibt es derzeit politische Diskussionen. Es kann daher zu Änderungen kommen. Umfangreiche Informationen, Unterlagen und Anträge:

Krankenversicherung & medizinische Versorgung

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 besteht Zugang zur medizinischen Regelversorgung – je nach Situation direkt über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder zunächst über Leistungen der Behörden. Wichtig: Ab Aufenthaltsaufnahme läuft eine Frist von sechs Monaten zur Anmeldung in der GKV. Weiterführende Infos:

Arbeiten & Jobsuche

Mit § 24-Aufenthalt ist Erwerbstätigkeit grundsätzlich erlaubt („Erwerbstätigkeit gestattet“). Ab 18 Jahren gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn, das gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine. Jobcenter und Agentur für Arbeit helfen bei Jobsuche, Qualifizierung und Anerkennung von Abschlüssen.

Sprach- & Integrationskurse

Deutschkenntnisse öffnen Türen im Alltag, in der Schule und im Beruf. Viele Kurse werden gefördert und über das BAMF bzw. das Jobcenter organisiert. Es gibt Integrationskurse und berufsbezogene Deutschkurse – je nach Bedarf und Vorwissen.

Anerkennung von Abschlüssen & Bildung/Hochschule

Kinder sind in Bayern sind schulpflichtig. Das Schulsystem in Deutschland unterscheidet sich zu dem in der Ukraine. Für Details finden Sie hier umfangreiche Informationen:

Kinder:
Schulpflicht & Betreuung

Kinder sind in Bayern sind schulpflichtig. Das Schulsystem in Deutschland unterscheidet sich zu dem in der Ukraine. Für Details finden Sie hier umfangreiche Informationen:

Anlaufstellen und amtliche Kontakte für die ukrainische Community

Ukrainische Organisationen im Konsularbezirk

Links zu offiziellen Stellen
(BMI, BAMF, Ausländeramt, etc.)

Germany4Ukraine
Zentrales, mehrsprachiges Hilfsportal mit geprüften Informationen zu Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Bildung und mehr. www.germany4ukraine.de
Grundsätzliche Infos und aktuelle Hinweise zum vorübergehenden Schutz und zum Aufenthaltsrecht für Geflüchtete aus der Ukraine. www.bmi.bund.de
Zuständig u. a. für Integrations- und Sprachkurse; bündelt Ukraine-Informationen und Angebote (inkl. Kurs- und Behördenfinder). www.bamf.de
Zuständig u. a. für Integrations- und Sprachkurse; bündelt Ukraine-Informationen und Angebote (inkl. Kurs- und Behördenfinder). www.bmas.de
Informationen und Unterstützung zu Jobvermittlung, Qualifizierung und finanziellen Hilfen – auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch. www.bundesgesundheitsministerium.de
Informationen und Unterstützung zu Jobvermittlung, Qualifizierung und finanziellen Hilfen – auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch. www.arbeitsagentur.de
Die Ausländerbehörde ist die zuständige kommunale Stelle in jeder Stadt bzw. in jedem Landkreis. Sie berät und entscheidet zu Aufenthaltstiteln (z. B. § 24), Verlängerungen, Erwerbstätigkeit, Wohnsitzauflagen und stellt Bescheinigungen (z. B. Fiktionsbescheinigung) aus.
Das Jobcenter ist die Anlaufstelle am Wohnort für Bürgergeld, Beratung und Integration in Arbeit. Es unterstützt u. a. bei Stellensuche, Qualifizierung, Kosten der Unterkunft und – in Abstimmung mit anderen Stellen – beim Zugang zu Sprach- und Integrationskursen.